Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) und QM-Richtlinie
Der G-BA ist die höchste Instanz für Ärzte und Psychotherapeuten im GKV-Sektor, und hat die Aufgabe, zu konkretisieren, welche ambulanten oder stationären Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich (SGB V) sind. Die von ihm beschlossenen Richtlinien (z.B. die Psychotherapie-Richtlinien) haben den Charakter untergesetzlicher Normen. Im G-BA sitzen paritätisch Vertreter der Leistungserbringer und der Kostenträger.
Aufgabe des G-BA ist es auch, die gesetzliche Forderung des GMG zu konkretisieren, daß alle Praxen ab 2004 „ein einrichtungsinternes QM einführen und weiterentwickeln" müssen. Am 1.1.06 ist die QM-Richtlinie nach Anhörung der Kammern verabschieer worden und in Kraft getreten.
Die QM-Richtlinie bevorzugt kein bestimmtes QM-System, sondern sie beschreibt, welche Grundelemente und Instrumente in einem QM-System in ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen berücksichtigt sein sollen. Das sind zum Teil selbstverständliche Dinge, die auch bisher schon gesetzlich vorgeschrieben sind (Regelung von Verantwortlichkeiten, Datenschutz, Arbeitsschutz, Dokumentation, Notfallmanagement, ...). Es werden aber auch neue Maßnahmen als Teil des QM benannt, wie z.B. Qualitätsziele für die Praxis, Strukturierung von Behandlungsabläufen, Patientenbefragungen. Das, was bisher häufig als QS bezeichnet wird (Objektivieren und Messen von Ergebnissen der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung), wird ebenfalls als ein Bestandteil des QM benannt.
Die Richtlinie sieht vor, daß in einem Zeitraum von 5 Jahren QM schrittweise in den Praxen umgesetzt werden soll. Die KVen überprüfen jährlich bei einer Stichprobe von 2,5 % ihrer Mitglieder den Stand des QM der Praxis. Der Schwerpunkt soll zunächst bei der Motivation liegen, sich überhaupt mit QM zu beschäftigen, nicht bei der Kontrolle.
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